Service Level Vereinbarung

Die Philosophie und Vision von Artera ist eine Garantie für unsere Kunden, sowohl in Bezug auf die Produktqualität als auch auf die Kontinuität der Dienstleistung.

DHH Switzerland SA verpflichtet sich, während der gesamten Vertragsdauer und bis zum gesetzten Termin ein gleichbleibendes Qualitätsniveau der Leistungserbringung unter Einhaltung der deklarierten und auf der Website www.artera.net publizierten Leistungsmerkmale aufrechtzuerhalten.
Dies mit der Ausnahme, falls erforderlich oder aufgrund unvorhergesehener Umstände, Hardware- und Software-Updates ohne die Möglichkeit einer vorherigen Ankündigung vorzunehmen.

Artera wendet diese strengen Qualitätskontrollen gemäß seiner Unternehmensphilosophie in Bezug auf Ethik und Berufsmoral an.Diese Vision führt zu der verantwortungsvollen Entscheidung, sorgfältiges Verhalten und maximale betriebliche Transparenz bei der Erbringung unserer Dienstleistungen zum Schutz des Kunden umzusetzen.

Aufgrund der Eigenart des Internets, die die absolute Erreichbarkeit einer Site oder die rechtzeitige Zustellung einer E-Mail nicht garantiert, lehnt DHH Switzerland SA jede Verantwortung für Verzögerungen und / oder Unterbrechungen des Dienstes gegenüber dem Kunden oder Dritten ab, die nicht uns zuzurechnen sind.

Im Falle einer bescheinigten und / oder erklärten Anerkennung der Verantwortung durch die DHH Switzerland SA bezüglich der Unterbrechung des Dienstes, nachdem die tatsächliche Zeit der technischen Ausfallzeit beziffert wurde, wird dem Kunden als pauschale Entschädigung sofort ein Dienstzeitguthaben in Höhe der 24-fachen Dauer der Betriebssperre gutgeschrieben.

Anträge müssen spätestens 5 Tage nach dem Ausfall bei DHH Switzerland SA eingehen. Nach Ablauf dieser Frist verfallen Anfragen automatisch. Der Gesamtwert der Erstattung darf in keinem Fall höher sein als die Gesamtkosten der im laufenden Jahr angefallenen Dienstleistungen.