Seit über zwanzig Jahren wird vom Übergang von einer Informationsgesellschaft zu einer Wissensgesellschaft gesprochen.
Einer der herausragenden Punkte der Strategie des Vertrags von Lissabon bestand gerade darin, die Notwendigkeit hervorzuheben, diesen Übergang zu erleichtern und zu beschleunigen, um eine noch am Anfang stehende Realität effektiv und effizient zu gestalten. In den letzten Jahren haben Europa und die Schweiz daran gearbeitet, dies zu verwirklichen, immer aufmerksam auf die europäische Dimension, die sie umgibt.
Dike Informations- und Kommunikationstechnologie wurde als Möglichkeit konzipiert:
- die Handlungsfähigkeit der Bürger zu stärken;
- grenzüberschreitende Beziehungen zu stärken und
- eine von kultureller Vielfalt geprägte Gesellschaft zu einer offenen und inklusiven Gesellschaft zu entwickeln.
Hauptziel war nicht nur die Schaffung neuer Rechte und Pflichten, sondern eine Ausweitung der Informationspolitik, die Einbeziehung der Bürger, eine bessere Informations- und Diskussionspolitik, ein barrierefreier Zugang zum Web sowie eine verbesserte politische Steuerung durch die Nutzung einer angemessenen Archivierung mit fortschrittlichen Dokumentationssystemen.
Der Begriff eGovernment bedeutet daher Vereinfachung.
Der Fokus liegt auf elektronischen Dienstleistungen und auf allen öffentlichen Operationen, die sich an Bürgerinnen und Bürger richten (z. B. Steuern, Sozialstrukturen, Arbeitsvermittlung, Sozialversicherung, Personalausweise, Gesundheitsdienste etc.) und an Unternehmen (Steuern, statistische Ämter, Zollanmeldungen, Umweltleistung, öffentliches Beschaffungswesen usw.).
In diesem Rahmen gemeinsamer Ziele arbeitet die Schweiz seit einiger Zeit (und auch sehr schnell, übersichtlich und pünktlich) daran, indem sie die Vorteile der ICT (Informations- und Kommunikationstechnologien) nutzt, um ihre Aufgaben modern und dienstleistungsorientiert zu erfüllen.
Bund, Kantone und Gemeinden haben in diesem Zusammenhang die E-Government-Strategie Schweiz 2020–2023 und die gemeinsam zu verfolgenden Ziele im Rahmen der Digitalisierung definiert. Es ist sicherlich kein neues Thema. 2008 trat die erste gemeinsame E-Government-Strategie in Kraft: ein Katalog von Projekten, die darauf abzielen, innerhalb eines gemeinsamen Zwecks einen Weg der Innovation und Modernisierung der Gesellschaft einzuschlagen. Bund, Kantone und Gemeinden haben zu diesem Zweck die gemeinsame Organisation «E-Government Schweiz» gegründet, die von politischen Vertreterinnen und Vertretern aller drei Staatsebenen geführt wird. Die Kompetenzen dieser Organisation sind in dem öffentlich-rechtlichen Rahmenübereinkommen über die Zusammenarbeit im Rahmen des E-Government zwischen den zur Zusammenarbeit berufenen Parteien festgelegt. Übereinkommen, das auch die Finanzierung gemeinsamer Projekte durch einen von Bund und Kantonen je zur Hälfte zur Verfügung gestellten Kredit regelt. Bis heute ist dieses Organ für die Umsetzung der E-Government-Strategie Schweiz 2020–2023 verantwortlich.
Im Jahr 2016 traten inmitten der Überlegungen zur Stärkung und Verbesserung der Entscheidungs- und technischen Struktur eine neue Strategie und ein neues Rahmenübereinkommen in Kraft, die gemeinsame Aktivitäten stärker berücksichtigten und finanzielle Hilfen vorsahen, die zeitnaher und besser auf die Bedürfnisse der Antragsteller abgestimmt waren.
- um das interne Verständnis für neue Technologien und ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu fördern,
- zur Entwicklung von Wissen und Fähigkeiten für den Einsatz neuer digitaler Arbeitsmethoden,
- um einen kulturellen Wandel auf allen Verwaltungsebenen zu ermöglichen,
- Dienstleistungen und Informationen müssen so zielgruppengerecht wie möglich sein. Das bedeutet, dass sie einfach zu bedienen, standardisiert und effizient im Hinblick auf den Ressourcenverbrauch sein müssen, mit dem Ziel, die Bedürfnisse der Benutzer maximal zu berücksichtigen;
- Die Prozesse müssen automatisiert und ohne Unterbrechungen ablaufen: Ziel ist es, bei wiederkehrenden Vorgängen Daten über Schnittstellen zu übermitteln, um die Beziehung zum Empfängernutzer handhabbar zu machen;
- Die gemeinsame Datenverwaltung: Bund, Kantone und Gemeinden organisieren ihre Register so, dass Bevölkerung und Unternehmen nur einmal Daten eingeben müssen, d.h. einmal eingegebene Daten gelten für die Folgenden, alles mit einer erheblichen Einsparung von Energie, Ressourcen und Qualität. li>
Aber auch auf einer wunderschönen Wiese voller Gänseblümchen nistet sich Unkraut. Die Herausforderungen sind vielfältig und der Fehler bleibt gleich um die Ecke. Das Internet bietet viele Vorteile für Kommunikation, Datenaustausch und Information, sowohl für Bürger als auch für die Verwaltung; Internetdienste können jedoch ein Terrain des Missbrauchs sein, hier wird die Herausforderung enorm und die Wache kann nicht fallen.
Im Folgenden geben wir einen kleinen Überblick über die größten Gefahren und Risiken, um wachsam und vernünftig zu bleiben:
- Die digitale Spaltung: die Gesellschaft ist gespalten in Bürger, die Zugang zum WWW haben, und Bürger, die keinen Zugang haben (digitale Spaltung);
- Informationsüberflutung: Das Netz wächst schnell und die Werkzeuge, um Webinhalte zu beherrschen, sind unzählig: Der Bürger fühlt sich oft im Meer der Informationen erstickt und weiß wenig über die Mittel und Wege, sich zu schützen;
- Die Qualitätsinformationen: Das ist eine große Herausforderung! Es ist notwendig, dem Bürger den Unterschied zwischen präzisen Inhalten und undurchsichtigen Inhalten beizubringen. Qualitätssicherung ist ein wichtiger Aspekt;
- Die Verletzung der Privatsphäre: Das Risiko ist die Degradierung des Bürgers zum gläsernen Menschen;
- Das Web ist leider auch ein Terrain, das von Kriminellen betreten wird: noch eine weitere Herausforderung zum Nachdenken.